Wohnsitz Neumarkt im Hausruckkreis

Neumarkt im Hausruckkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neumarkt im Hausruckkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neumarkt im Hausruckkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neumarkt im Hausruckkreis
Marktplatz 30
4720 Neumarkt im Hausruckkreis
Österreich

Telefon:

07733 / 7254

Fax:

07733 / 7254 - 14

Email:

gemeinde@neumarkt-hausruck.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.neumarkt-hausruckkreis.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neumarkt im Hausruckkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neumarkt im Hausruckkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neumarkt im Hausruckkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen