Neukirchen am Walde | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Neukirchen am Walde Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neukirchen am Walde. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Neukirchen am Walde Telefon: 07278 / 3255 Fax: 07278 / 3255 - 2 Email: gemeinde@neukirchen-walde.ooe.gv.at Webseite: http://www.neukirchen-walde.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neukirchen am Walde Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neukirchen am Walde fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neukirchen am Walde. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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