Wohnsitz Neukirchen am Walde

Neukirchen am Walde | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neukirchen am Walde Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neukirchen am Walde. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neukirchen am Walde
Marktplatz 20
4724 Neukirchen am Walde
Österreich

Telefon:

07278 / 3255

Fax:

07278 / 3255 - 2

Email:

gemeinde@neukirchen-walde.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.neukirchen-walde.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neukirchen am Walde

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neukirchen am Walde fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neukirchen am Walde.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen