Wohnsitz Ehrenhausen an der Weinstraße

Ehrenhausen an der Weinstraße | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ehrenhausen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße
Marktplatz 2
8461 Ehrenhausen
Österreich

Telefon:

03453 2507

Fax:

03453 2507-4

Email:

gde@ehrenhausen.gv.at

Webseite:

www.ehrenhausen.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ehrenhausen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen