Wohnsitz Kematen am Innbach

Kematen am Innbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kematen am Innbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kematen am Innbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kematen am Innbach
Innbachtalstraße 45
4633 Kematen am Innbach
Österreich

Telefon:

07247 / 6655

Fax:

07247 / 6655 - 4

Email:

gemeinde@kematen-innbach.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.kematen-innbach.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kematen am Innbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kematen am Innbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kematen am Innbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen