Wohnsitz Hofkirchen an der Trattnach

Hofkirchen an der Trattnach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hofkirchen an der Trattnach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach
Hauptstraße 30
4716 Hofkirchen an der Trattnach
Österreich

Telefon:

07734 / 2255

Fax:

07734 / 2255 - 55

Email:

gemeinde@hofkirchen-trattnach.at

Webseite:

http://www.hofkirchen-trattnach.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hofkirchen an der Trattnach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen