Wohnsitz Haag am Hausruck

Haag am Hausruck | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Haag am Hausruck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Haag am Hausruck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Haag am Hausruck
Marktplatz 23
4680 Haag am Hausruck
Österreich

Telefon:

07732 / 2255

Fax:

07732 / 2255 - 20

Email:

marktgemeinde@haag-hausruck.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.haag-hausruck.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Haag am Hausruck

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Haag am Hausruck fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Haag am Hausruck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen