Wohnsitz Sankt Peter im Sulmtal

Sankt Peter im Sulmtal | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Peter im Sulmtal Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal
St. Peter 46
8542 Sankt Peter im Sulmtal
Österreich

Telefon:

03467 8302

Fax:

03467 8302-18

Email:

gde@st-peter-sulmtal.steiermark.at

Webseite:

www.europadorf.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Peter im Sulmtal fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen