Sankt Peter im Sulmtal | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Peter im Sulmtal Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal Telefon: 03467 8302 Fax: 03467 8302-18 Email: gde@st-peter-sulmtal.steiermark.at Webseite: www.europadorf.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Peter im Sulmtal fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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