Wohnsitz Sankt Nikolai im Sausal

Sankt Nikolai im Sausal | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Nikolai im Sausal Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Nikolai im Sausal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Nikolai im Sausal
Sankt Nikolai im Sausal 5
8505 Sankt Nikolai im Sausal
Österreich

Telefon:

03185 2317

Fax:

03185 2317-9

Email:

gemeinde@nikolai-sausal.at

Webseite:

www.nikolai-sausal.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Nikolai im Sausal

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Nikolai im Sausal fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Nikolai im Sausal.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen