Wartberg ob der Aist | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Wartberg ob der Aist Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Wartberg ob der Aist Telefon: 07236 / 3700 Fax: 07236 / 3700 - 37 Email: marktgemeindeamt@wartberg-aist.ooe.gv.at Webseite: http://www.wartberg-aist.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Wartberg ob der Aist Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wartberg ob der Aist fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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