Wohnsitz Wartberg ob der Aist

Wartberg ob der Aist | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wartberg ob der Aist Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Wartberg ob der Aist
Hauptstraße 5
4224 Wartberg ob der Aist
Österreich

Telefon:

07236 / 3700

Fax:

07236 / 3700 - 37

Email:

marktgemeindeamt@wartberg-aist.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.wartberg-aist.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Wartberg ob der Aist

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wartberg ob der Aist fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen