Schönau im Mühlkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schönau im Mühlkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schönau im Mühlkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Schönau im Mühlkreis Telefon: 07261 / 7255 Fax: 07261 / 7255 - 19 Email: gemeinde@schoenau-im.at Webseite: http://www.schoenau-im.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schönau im Mühlkreis Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schönau im Mühlkreis fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schönau im Mühlkreis. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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