Wohnsitz St. Marienkirchen an der Polsenz

St. Marienkirchen an der Polsenz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Marienkirchen an der Polsenz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz
Kirchenplatz 1
4076 St. Marienkirchen an der Polsenz
Österreich

Telefon:

07249 / 47 1 12 - 0

Fax:

07249 / 47 1 12 - 6

Email:

gemeinde@st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Marienkirchen an der Polsenz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen