Prambachkirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Prambachkirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Prambachkirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Prambachkirchen Telefon: 07277 / 2302 - 0 Fax: 07277 / 2302 - 22 Email: gemeinde@prambachkirchen.ooe.gv.at Webseite: http://www.prambachkirchen.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Prambachkirchen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Prambachkirchen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Prambachkirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|