Wohnsitz Eferding

Eferding | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Eferding Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Eferding. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Eferding
Stadtplatz 31
4070 Eferding
Österreich

Telefon:

07272 / 5555 - 0

Fax:

07272 / 5555 - 105

Email:

gemeinde@eferding.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.eferding.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Eferding

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eferding fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Eferding.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen