Wohnsitz Alkoven

Alkoven | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Alkoven Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Alkoven. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Alkoven
Alte Hauptstraße 40
4072 Alkoven
Österreich

Telefon:

07274 / 8000

Fax:

07274 / 8000 - 30

Email:

gemeinde@alkoven.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.alkoven.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Alkoven

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Alkoven fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Alkoven.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen