Wohnsitz St. Veit im Innkreis

St. Veit im Innkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Veit im Innkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Veit im Innkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Veit im Innkreis
St. Veit i.I. 31
5273 St. Veit im Innkreis
Österreich

Telefon:

07723 / 6113

Fax:

07723 / 6113 - 4

Email:

gemeinde@st-veit-innkreis.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-veit-innkreis.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Veit im Innkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Veit im Innkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Veit im Innkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen