Lebring-Sankt Margarethen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Lebring Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Lebring-Sankt Margarethen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Lebring-Sankt Margarethen Telefon: 03182 2471 Fax: 03182 2471-17 Email: gde@lebring-st-margarethen.steiermark.at Webseite: www.lebring-st-margarethen.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Lebring-Sankt Margarethen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lebring fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Lebring-Sankt Margarethen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|