Wohnsitz Schalchen

Schalchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schalchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schalchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schalchen
Hauptstraße 3 a
5231 Schalchen
Österreich

Telefon:

07742 / 2555

Fax:

07742 / 2555 - 25

Email:

gemeinde@schalchen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.schalchen.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schalchen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schalchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schalchen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen