Pfaffstätt | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Pfaffstätt Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pfaffstätt. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Pfaffstätt Telefon: 07742 / 2355 Fax: 07742 / 2355 - 17 Email: gemeinde@pfaffstaett.ooe.gv.at Webseite: http://www.pfaffstaett.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pfaffstätt Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pfaffstätt fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pfaffstätt. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|