Ostermiething | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ostermiething Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ostermiething. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Ostermiething Telefon: 06278 / 6255 Fax: 06278 / 6255 - 21 Email: gemeinde@ostermiething.ooe.gv.at Webseite: http://www.ostermiething.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ostermiething Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ostermiething fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ostermiething. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|