Wohnsitz Neukirchen an der Enknach

Neukirchen an der Enknach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neukirchen/Enknach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Neukirchen an der Enknach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Neukirchen an der Enknach
Dorfplatz 1
5145 Neukirchen/Enknach
Österreich

Telefon:

07729 / 2255 - 0

Fax:

07729 / 2255 - 16

Email:

gemeinde@neukirchen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.neukirchen.eu

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Neukirchen an der Enknach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neukirchen/Enknach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neukirchen an der Enknach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen