Wohnsitz Mattighofen

Mattighofen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mattighofen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Mattighofen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Mattighofen
Stadtplatz 3
5230 Mattighofen
Österreich

Telefon:

07742 / 2255 - 0

Fax:

07742 /2255 - 32

Email:

office@mattighofen.at

Webseite:

http://www.mattighofen.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Mattighofen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mattighofen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Mattighofen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen