Hengsberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hengsberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hengsberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Hengsberg Telefon: 03185 2203 Fax: 03185 2203-9 Email: gemeinde@hengsberg.at Webseite: www.hengsberg.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hengsberg Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hengsberg fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hengsberg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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