Wohnsitz Braunau am Inn

Braunau am Inn | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Braunau am Inn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Braunau am Inn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Braunau am Inn
Stadtplatz 38
5280 Braunau am Inn
Österreich

Telefon:

07722 / 808

Fax:

07722 / 84532

Email:

rathaus@braunau.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.braunau.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Braunau am Inn

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Braunau am Inn fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Braunau am Inn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen