Steyr | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Steyr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat / BürgerInnen-Service Steyr. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Magistrat / BürgerInnen-Service Steyr Telefon: 07252 575-0 Fax: 07252 / 575 - 285 Email: office@steyr.gv.at Webseite: http://www.steyr.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat / BürgerInnen-Service Steyr Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steyr fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat / BürgerInnen-Service. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat / BürgerInnen-Service Steyr. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|