Wohnsitz St. Georgen im Lavanttal

St. Georgen im Lavanttal | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Georgen im Lavanttal Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Georgen im Lavanttal
Dorfplatz 10
9423 St. Georgen im Lavanttal
Österreich

Telefon:

0 43 57 / 21 33

Fax:

0 43 57 / 21 33 9

Email:

st-georgen-lavanttal@ktn.gde.at

Webseite:

www.sankt-georgen.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Georgen im Lavanttal

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Georgen im Lavanttal fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen