Reichenfels | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Reichenfels Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Reichenfels. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Reichenfels Telefon: 0 43 59 / 22 21 Fax: 0 43 59 / 22 21 24 Email: reichenfels@ktn.gde.at Webseite: www. reichenfels.gv.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Reichenfels Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Reichenfels fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Reichenfels. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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