Frantschach-St. Gertraud | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in St. Gertraud Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud Telefon: 0 43 52 / 72 180 Fax: 0 43 52 / 72 180 16 Email: frantschach@ktn.gde.at Webseite: www.frantschach.gv.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Gertraud fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|