Gralla | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gralla Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gralla. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Gralla Telefon: 03452 82628 Fax: 03452 82628-4 Email: gemeinde@gralla.at Webseite: www.gralla.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gralla Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gralla fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gralla. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|