Wohnsitz Bleiburg

Bleiburg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bleiburg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Bleiburg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Bleiburg
10. Oktober Platz 1
9150 Bleiburg
Österreich

Telefon:

0 42 35 / 21 10

Fax:

0 42 35 / 21 10 22

Email:

bleiburg.direktion@ktn.gde.at

Webseite:

www.bleiburg.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Bleiburg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bleiburg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Bleiburg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen