Wohnsitz Finkenstein am Faaker See

Finkenstein am Faaker See | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Finkenstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See
Marktstraße 21
9584 Finkenstein
Österreich

Telefon:

0 42 54 / 26 90

Fax:

0 42 54 / 26 90 8

Email:

finkenstein@ktn.gde.at

Webseite:

www.finkenstein.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Finkenstein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen