Wohnsitz Afritz am See

Afritz am See | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Afritz am See Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Afritz am See. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Afritz am See
Schulstraße 2
9542 Afritz am See
Österreich

Telefon:

0 42 47 / 25 40

Fax:

0 42 47 / 25 40 16

Email:

afritz-am-see@ktn.gde.at

Webseite:

www.afritz.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Afritz am See

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Afritz am See fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Afritz am See.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen