Wohnsitz Weitensfeld im Gurktal

Weitensfeld im Gurktal | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Weitensfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Weitensfeld im Gurktal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Weitensfeld im Gurktal
Oberer Platz Nr. 9
9344 Weitensfeld
Österreich

Telefon:

0 42 65 / 24 2

Fax:

0 42 65 / 74 52

Email:

weitensfeld@ktn.gde.at

Webseite:

www.weitensfeld.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Weitensfeld im Gurktal

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Weitensfeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Weitensfeld im Gurktal.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen