St. Veit an der Glan | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in St. Veit an der Glan Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde St. Veit an der Glan Telefon: 0 42 12 / 55 55 Fax: 0 42 12 / 55 55 112 Email: city@stveit.carinthia.at Webseite: www.stveit.carinthia.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde St. Veit an der Glan Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Veit an der Glan fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|