Hüttenberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hüttenberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hüttenberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Hüttenberg Telefon: 0 42 63 / 247 Fax: 0 42 63 / 784 Email: huettenberg@ktn.gde.at Webseite: www.huettenberg.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hüttenberg Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hüttenberg fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hüttenberg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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