Gurk | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gurk Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gurk. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Gurk Telefon: 0 42 66 / 81 25 Fax: 0 42 66 / 81 25 5 Email: gurk@ktn.gde.at Webseite: www.gurk.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gurk Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gurk fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gurk. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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