Eberstein | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Eberstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Eberstein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Eberstein Telefon: 0 42 64 / 81 68 Fax: 0 42 64 / 81 68 17 Email: eberstein@ktn.gde.at Webseite: www.eberstein.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Eberstein Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eberstein fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Eberstein. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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