Wohnsitz Winklern

Winklern | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Winklern Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Winklern. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Winklern
Winklern 9
9841 Winklern
Österreich

Telefon:

0 48 22 / 227

Fax:

0 48 22 / 227 19

Email:

winklern@ktn.gde.at

Webseite:

www.winklern.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Winklern

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Winklern fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Winklern.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen