Stall | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Stall Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Stall. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Stall Telefon: 0 48 23 / 81 00 Fax: 0 48 23 / 81 00 7 Email: stall@ktn.gde.at Webseite: www.gemeinde-stall.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Stall Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stall fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stall. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|