Wohnsitz Spittal an der Drau

Spittal an der Drau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Spittal/Drau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Spittal an der Drau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Burgplatz 5
9800 Spittal/Drau
Österreich

Telefon:

0 47 62 / 56 50

Fax:

0 47 62 / 56 50 156

Email:

stadt.spittal@spittal-drau.at

Webseite:

www.spittal-drau.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Spittal an der Drau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Spittal/Drau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Spittal an der Drau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen