Spittal an der Drau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Spittal/Drau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Spittal an der Drau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Spittal an der Drau Telefon: 0 47 62 / 56 50 Fax: 0 47 62 / 56 50 156 Email: stadt.spittal@spittal-drau.at Webseite: www.spittal-drau.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Spittal an der Drau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Spittal/Drau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Spittal an der Drau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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