Radenthein | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Radenthein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Radenthein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Radenthein Telefon: 0 42 46 / 22 88 Fax: 0 42 46 / 22 88 30 Email: stadtgemeinde@radenthein.com Webseite: www.radenthein.gv.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Radenthein Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Radenthein fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Radenthein. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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