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Mühldorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
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Wer in einer Wohnung in Mühldorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Mühldorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Mühldorf Telefon: 0 47 69 / 22 85 Fax: 0 47 69 / 29 90 Email: muehldorf@ktn.gde.at Webseite: www.muehldorf-ktn.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Mühldorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mühldorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mühldorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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