Wohnsitz Lendorf

Lendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Lendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Lendorf
Feicht 2a
9811 Lendorf
Österreich

Telefon:

0 47 62 / 22 64

Fax:

0 47 62 / 22 64 4

Email:

lendorf@ktn.gde.at

Webseite:

www.lendorf.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Lendorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lendorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lendorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen