Krems in Kärnten | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Eisentratten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Krems in Kärnten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Krems in Kärnten Telefon: 0 47 32 / 27 72 Fax: 0 47 32 / 27 72 17 Email: krems@ktn.gde.at Webseite: www.krems-kaernten.gv.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Krems in Kärnten Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eisentratten fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Krems in Kärnten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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