Kleblach-Lind | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Lind/Drau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kleblach-Lind. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Kleblach-Lind Telefon: 0 47 68 / 217 Fax: 0 47 68 / 217 4 Email: kleblach-lind@ktn.gde.at Webseite: www.kleblach-lind.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kleblach-Lind Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lind/Drau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kleblach-Lind. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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