Sankt Marein bei Graz | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Marein bei Graz-Markt Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz Telefon: 03119 2227 Fax: 03119 2227-19 Email: gde@st-marein-graz.gv.at Webseite: www.st-marein-graz.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Marein bei Graz-Markt fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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