Wohnsitz Zell

Zell | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Zell Pfarre Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Zell. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Zell
Zell 75
9170 Zell Pfarre
Österreich

Telefon:

0 42 27 / 72 10

Fax:

0 42 27 / 72 10 4

Email:

zell@ktn.gde.at

Webseite:

www.zell-sele.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Zell

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Zell Pfarre fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zell.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen