St. Margareten im Rosental | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in St. Margareten im Rosental Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Margareten im Rosental. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St. Margareten im Rosental Telefon: 0 42 26 / 218 Fax: 0 42 26 / 218 20 Email: st-margareten@ktn.gde.at Webseite: www.st-margareten-rosental.gv.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Margareten im Rosental Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Margareten im Rosental fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Margareten im Rosental. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|