Wohnsitz Schiefling am Wörthersee

Schiefling am Wörthersee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schiefling am Wörthersee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee
Pyramidenkogelstraße 150
9535 Schiefling am Wörthersee
Österreich

Telefon:

0 42 74 / 22 75

Fax:

0 42 74 / 51 513

Email:

schiefling@ktn.gde.at

Webseite:

www.schiefling.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schiefling am Wörthersee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen