Grafenstein | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Grafenstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Grafenstein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Grafenstein Telefon: 0 42 25 / 22 20 Fax: 0 42 25 / 22 20 20 Email: grafenstein@ktn.gde.at Webseite: www.grafenstein.co.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Grafenstein Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Grafenstein fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Grafenstein. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|