Feldkirchen in Kärnten | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Feldkirchen in Kärnten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten Telefon: 0 42 76 / 25 11 Fax: 0 42 76 / 25 11 209 Email: info@feldkirchen.at Webseite: www.feldkirchen.at Bundesland: Kärnten
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Feldkirchen in Kärnten fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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